1. Allgemeines

Diese Vertragsbedingungen sind sämtlichen der mit uns abgeschlossenen Verträge zugrunde zu legen. Unsere Vertragspartner sind bei Hochzeiten mangels gegenteiliger Regelung beide Brautleute (gleich vertretungsbefugt), bei sonstigen Festen der jeweilige Unterzeichnete. Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Die Auftraggeber bestätigen, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen.

Veranstaltungstag ist der im Vertrag vereinbarte Festtag, Hochzeit, etc. Der Auftraggeber bestätigt, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass Mrs. Perfect Die Hochzeitsplanerin in seinem Namen und auf seine Rechnung jene Unternehmen beauftragen, die mündlich, schriftlich oder per Mail vereinbart wurden.

  1. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind jeweils als verbindlich aufzufassen; wir erachten uns mangels gegenteiliger Vereinbarung an jedes unserer Angebote für vier Wochen, gerechnet ab dem Datum des Angebotes, gebunden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages, in dem die konkreten Leistungen und das Beratungshonorar festgehalten werden.

Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen können wir zu einem angemessenen Preis von brutto € 70,– pro Stunde zzgl. 20% Mwst. (84,00 Brutto) verrechnen, wenn der Vertragsabschluss von den Auftraggebern ohne in unserem Einfluss liegenden Gründen verweigert wird.

  1. Preise

Alle unsere Preise und Angebote verstehen sich brutto und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Auflaufende Barauslage wie auszulegende Gebühren, Reisespesen oder Materialkosten sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Pauschalen sind aber als Fixpreise einschließlich aller Barauslagen anzusehen.

Reisespesen: Bei Aktivitäten jeglicher Art (Veranstaltungen, Beratungstermine,…) im Rahmen des Vertrages wird dem/der Auftraggeber/in ab Stadtgrenze als Fahrtkostenersatz Euro 0,50 pro gefahrenen Kilometer (Hin-und Rückfahrt – in Anlehnung an das Kilometergeld inkl. Mitfahrer/in) verrechnet, welches in der Rechnung gesondert ausgewiesen ist (Zahlungsziel: 10 Tage ab Rechnungslegung; spätestens am Veranstaltungstag (Festtag, Hochzeitstag, etc.))

Die jeweiligen Leistungen und der Preis werden im Beratungsvertrag konkret gelistet. Bei Hochzeiten ab einer Entfernung von mehr als 150 km ab Stadtgrenze Feldkirchen, sind der Hochzeitsplanerin und Assistenz am Hochzeitstag ein Doppel- bzw. zwei Einzelzimmer für eine Nächtigung am Tag der Hochzeit zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber erklärt sich bereit für die Bewirtung der Mitarbeiterinnen von Mrs. Perfect (max. 2 Personen) am Veranstaltungstag aufzukommen.

  1. Zahlung

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Einganges der Zahlung bei uns oder der Gutschrift bei der Zahlstelle maßgebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge effektiv in der angegebenen Währung zu leisten.

50% des vereinbarten Beratungshonorars sind spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung auf das bekannt gegeben Konto, die restlichen 50% nach entsprechender Rechnungslegung binnen 14 Tagen bzw. spätestens eine Woche vor der Hochzeit zahlbar.

Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen gehen stets zulasten der Auftraggeber. Wir sind berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Mahnspesen in Höhe von netto € 15,– in Rechnung zu stellen. Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% p.m. in Rechnung zu stellen.

  1. Ausführung unserer Leistungen

Die jeweiligen Leistungen werden im Beratungsvertrag konkret gelistet.

Die von uns erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten gegenständlichen Auftrages unser Eigentum. Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum. Insbesondere sind die Auftraggeber nicht berechtigt, gegen unseren ausdrücklichen Widerspruch von uns erstellte Pläne zu verwirklichen, sofern nicht sämtliche offenen Rechnungen bezahlt sind.

Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass innerhalb des Beratungsvertrages ausschließlich Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden. Zwischen den beauftragten Unternehmen und uns entsteht kein Vertragsverhältnis. Die einzelnen Verträge kommen ausschließlich zwischen den Lieferanten und den Auftraggebern oder Dritten zustande. Insbesondere ergibt sich daraus, dass wir für Schlechterfüllungen durch einzelne Lieferanten nicht zur Haftung herangezogen werden können.

  1. Stornobedingungen

Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Beratungsvertrag zurückzutreten.

Vereinbarte Beratungstermine bzw. Termine für Besprechungen bzw. Workshops sind ohne Angabe von triftigen Gründen (unvorhergesehene Ereignisse bzw. Krankheit) nicht verschiebbar.

Bei Nichterschienen des Auftraggebers verfällt der Anspruch auf Leistung durch Mrs. Perfect. Es obliegt Mrs. Perfect den Grund zu akzeptieren bzw. Bestätigungen (Arzt, etc.) zu verlangen und einen neuen Termin zu vereinbaren.

Für den Fall des Rücktrittes haben wir das Recht sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden, Projektarbeiten und bezahlte Artikel zu verrechnen.

Für den Fall des Rücktrittes einer Hochzeitstagsbetreuung richtet sich die Stornogebühr nach dem bekannt gegebenen Hochzeitstag. Bis zwei Monate vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 50%, bis sechs Wochen vor dem Hochzeitstag 75%, bis eine Woche vor dem Hochzeitstag 100% vom vereinbarten Bruttopreis.

  1. Gewährleistung und Schadenersatz

Wir leisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für unsere Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen unsere Pläne oder ausdrückliche Anweisungen verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind.

Für Schäden haften wir grundsätzlich nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

  1. Bildrechte

Als Hochzeitsplaner leben wir von den Referenzen unsrer Hochzeiten, deshalb behalten wir uns vor 15 ausgewählte Fotos von Ihrer Hochzeit für unsere internen und externen Werbezwecke zu verwenden. Sie haben die Möglichkeit die 15 Fotos aus unserer Vorauswahl zu bestimmen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, verrechnen wir eine Abschlagspauschale von 350€.

  1. Sonstiges und Schlussbestimmungen

Unsere Ansprüche können die Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Wir sind berechtigt, Daten über die Auftraggeber, die wir im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalten zu Zwecken des Marketings und ähnlichem zu verarbeiten.

Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, soweit diese Vereinbarung zulässig ist, das sachlich zuständige Gericht im Bezirksgericht Feldkirchen als vereinbart. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.